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Titelbeschreibung

Edict. Von dem Magistrate der k.k. Haupt- und Residenzstadt Wien, als Civil-Gericht, werden die unbekannten Eigenthümer, deren Erben oder Cessionarien, welche aus was immer für einem Rechtsgrunde auf nachbenannte, in Streitsachen oder im Wege des adelichen Richteramtes hierorts über 32 Jahre erliegende Deposita Ansprüche machen zu können vermeinen, hiermit in Gemäßheit des h. Hofdecretes dd. 30. October 1802, Nr. 582 und des h. Appelations Circulars dd. 13. September 1820, Nr. 1701, hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche und Legitimation binnen einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen von Ausfertigung dieses Edicts vor diesem Magistrate, als Civil-Gericht, so gewiß anzubringen, widrigens die in diesem Edicte bezeichneten Deposita als verfallen eingezogen werden würden. Wien, den 22. September 1840.

Wien, o.V., 1840. 9 S. 42 x26 cm, rückenverstärkte Broschur.

Erster Bogen angeschmutzt und fleckig. Innen durchgehend fleckig. Eselsohrig. Mit durchgehender Knickspur.

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